AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von g+s computer gmbh, viernheim
1. Allgemeines
Die nachfolgenden allegemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferungen und Leistungen von g+s computer gmbh. Mit der Bestätigung des Auftrages oder aber spätestens mit der Entgegennahme der Ware, Leistung oder der Beginn einer Schulung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrages werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich von beiden Seiten genehmigt und unterzeichnet sind.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie eine Auftragsbestätigung von uns erhalten haben, bzw. und einen schriftlichen Auftrag per Post, Mail oder Fax zukommen lassen. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, Lieferfristen und Schulungsterminen bedürfen der Schriftform. Bei Aufträgen, deren Erfüllung in mehreren Einzellieferungen, Lieferung und Installation getrennt bzw. mehrere Schulungstage beinhalten gilt jede Lieferung, jeder Schulungstag jeder Installationstag als besonderes Geschäft. Das bedeutet, für jedes einzelne Produkt beginnt die Gewährleistungs- und Garantiefrist mit der Lieferung, auch wenn nicht der gesamte Auftrag bereits erfüllt wurde. Für Teillieferungen, Teilschulungen sind wir zur Rechnungsstellung berechtigt, auch wenn der gesamte Vertrag noch nicht erfüllt wurde. Wir sind berechtigt, Geräte und Programme zu liefern, die von den bei Vertragsabschluß vereinbarten oder vorausgesetzten Eigenschaften abweichen, soweit die Veränderungen der laufenden Anpassung der Produkte an den Stand der Technik entsprechen und die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Für nicht mehr aktuelle, bzw. abgekündigte Software und vorhandene Hardware übernehmen wir bei Aufträgen mit aktueller Hardware keine Haftung. Vereinbarte Preise bleiben davon unberührt.
3. Preise
Ausgeschriebene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer ab 68519 Viernheim - Versand und Verpackung werden separat berechnet.
g+s computer gmbh hält alle Angebote 14 Tage aufrecht - Zusatzleistungen bzw. zusätzliche Hard + Software (z. B. Vierenschutz, CAD-Mäuse) werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferung und Versand
Auftragsausführungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder behördlichen Anordnungen haben wir nicht zu vertreten. Wird die Lieferung aufgrund derartiger Umstände unmöglich ist, werden wir von den Lieferverpflichtungen frei. Im Falle außerhalb unserer Möglichkeiten liegender Materialbeschaffungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, zugesicherte Lieferfristen um maximal 12 Wochen nach rechtzeitiger Mitteilung an den Kunden einseitig zu verlängern. Sollte danach eine Lieferung aus diesem Grunde weiterhin unmöglich sein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar, innerhalb der dazu vorgesehenen Zeit gegenüber dem Transportunternehmen (Post, Hermes) geltend zu machen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
6. Zahlungsbedingungen
Die Forderungen aus Rechnungen sind innerhalb 5 Tagen (einschließlich Samstag, Sonntag, Feiertag) nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Überweisungen gilt die Zahlung erst mit Gutschrift zugunsten eines unserer Konten als erfolgt. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8 % p.a. vom jeweiligen Rechnungsbetrag zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt; andererseits bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens dem Kunden unbenommen.
Der Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Werden bei dem Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung abgelehnt oder hat der Kunde seine Zahlungen eingestellt, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Wir können dann Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erklären und bereits gelieferte Produkte zurückholen.
g+s computer gmbh ist jederzeit berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
7. Garantie, Gewährleistungen, Mängelrüge
Richtigkeit, Umfang und Mängelfreiheit der Lieferung hat der Kunden unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, d. h. solche, die auch bei genauer Prüfung nicht sofort feststellbar sind, sind unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen. Weichen Geräte und Programme von den bei Vertragsabschluß vereinbarten oder vorausgesetzten Eigenschaften ab, berechtigt dies den Kunden nicht zur Mängelrüge, soweit die Veränderungen der laufenden Anpassung der Produkte an den Stand der Technik entsprechen und die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Kunden entdeckt worden ist, ganz oder teilweise weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist. Gleiches gilt, wenn von uns nicht autorisierte Personen Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen an dem Produkt einschließlich der Programme und deren Einrichtung vorgenommen haben.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Durch die Garantieleistung treten keine neuen Garantiefristen in Lauf. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar, sie stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu.
8. Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist das Landgericht Lampertheim bzw. das OLG Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Sonstige Bestimmungen
Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt. Geschäftsbezogene Daten unserer Kunden werden durch uns unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und bearbeitet. Über diese Bestimmungen hinaus löschen wir nach Ihrem Wunsch sofort Ihre Daten.